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Dem toten Winkel den Kampf ansagen TRIXI®-SPIEGEL

Dem toten Winkel den Kampf ansagen, mit Hilfe von „TRIXI®-Spiegel“:

Stadt Hameln macht fünf Kreuzungen für Radfahrer sicherer (ww).

PRESSEINFORMATION
18.09.2020

An eine Situation aus seinen mehr als 30 Jahren als Kraftfahrer erinnert sich Andreas Kernke besonders eindringlich. In England war das, Linksverkehr, verschärfte Bedingungen also für den Mann aus Emmerthal. Beim Abbiegen rammte er mit seinem Lkw einen Kleinwagen. „Ich habe den einfach nicht gesehen“, sagt Kernke – mehrere Meter habe er das Auto über eine Kreuzung geschoben, der Fahrer sei zum Glück unverletzt geblieben. „Das vergisst man nicht“, sagt Kernke heute – und beantwortet damit auch gleich die Frage, warum ihm seine Mission so wichtig ist.

Kernkes Mission: Kreuzungen sicherer machen. Für alle Verkehrsteilnehmer, vor allem aber: für die schwächsten. Im Straßenverkehr sind das meist die Radfahrer. So umsichtig man auch fährt, so penibel sich alle an Vorfahrtsregeln halten: Vor allem große Fahrzeuge wie Lkws, Sprinter, Linien- oder Reisebusse sind oft unübersichtlich, die Fahrer können direkt neben ihnen stehende oder fahrende Radfahrer oft nicht sehen – da hilft auch kein Schulterblick.

Die Lösung für dieses Problem ist rund, hängt in etwa drei Metern Höhe, kostet nur 120 Euro und heißt Trixi: Sechs von diesen „Trixi-Spiegel“ genannten Verkehrslupen hat die Stadt Hameln nun im gesamten Stadtgebiet angebracht, um Kreuzungen für Radfahrer sicherer zu machen. Gespendet hat sie Kraftfahrer Andreas Kernke – mit Hilfe seines Vereins „Allianz im deutschen Transportwesen e. V.“, aber auch aus privaten Mitteln. Nun übergab er die Spiegel an Oberbürgermeister Claudio Griese, der sich für das Engagements bedankte: „Es kann so einfach sein, den Verkehr für alle Teilnehmer sicherer zu machen.“

An vier Kreuzungen und Einmündungen im Stadtgebiet, die bislang für Radfahrer gefährlich waren, wird dem toten Winkel nun also der Kampf angesagt. An der Deisteralle/Ecke 164er Ring, am Bahnhofskreisel in Richtung Bahnhofstraße, am Hastenbecker Weg/Ecke Fluthamelstraße, am Mertensplatz/Ecke Süntelstraße sowie an der Kreuzung Süntelstraße/Wilhelm-Busch-Straße hängen die kleinen, effektiven Verkehrsspiegel nun. Die Standorte hat die Stadt gemeinsam mit Andreas Kernke und Busfahrern der Öffis ausgewählt.

Bleibt noch eine Frage offen: Warum eigentlich Trixi? „Mitte der 1990er Jahre wurde ein kleines Mädchen in Bayern von einem abbiegenden Betonmischer überrollt“, erklärt Kernke. Trixi, die eigentlich Beatrix heißt, überlebte – sitzt seit dem Unfall allerdings im Rollstuhl. Trixis Vater erfand daraufhin den Trixi-Spiegel. Und Menschen wie Andreas Kernke und der Verein „Allianz im deutschen Transportwesen e. V.“ sorgen seither dafür, dass wir Geschichten wie die von Trixi in Zukunft nicht mehr lesen müssen.


Wie Sie eine Rettungsgasse richtig bilden

So bilden Sie die Rettungsgasse bei 2 Fahrbahnen.

Gastartikel zum Thema „Rettungsgasse“ von Sibel Örgen
Wie Sie eine Rettungsgasse richtig bilden

Durch das hohe Tempo, welcher auf einer Autobahn in aller Regel gefahren wird, sind Kollisionen auf der Schnellstraße meist mit schweren Verletzungen für die Unfallbeteiligten verbunden. Daher ist es essentiell, dass alle Verkehrsteilnehmer im Ernstfall eine Rettungsgasse bilden.

Ist diese vorhanden, können die Einsatzkräfte schnell zu den Unfallopfern gelangen und diese bestmöglich versorgen. Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen.

Doch wie hoch können diese ausfallen? Wie können Sie die Rettungsgasse richtig bilden? Diese Fragen beantwortet der nachfolgende Ratgeber und informiert Sie umfassend.

Wann muss eine Rettungsgasse gebildet werden?

Häufig sind sich die Verkehrsteilnehmer nicht sicher, wann sie eigentlich verpflichtet sind, eine Rettungsgasse zu bilden. Diesbezüglich liefert § 11 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) eine präzise Antwort:

Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.

Die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse gilt also grundsätzlich nur außerhalb geschlossener Ortschaften. Das bedeutet allerdings nicht, dass Sie innerorts den Einsatzkräften keine freie Bahn verschaffen müssen. Nur ist hier keine Rettungsgasse vorgeschrieben.

Wie können Sie den Einsatzkräften Platz verschaffen?

Da wir nun geklärt habe, wann Sie eine Rettungsgasse bilden müssen, wollen wir im nachfolgenden Abschnitt darauf eingehen, wie diese den Vorschriften entsprechend aussehen sollte. Handelt es sich um eine Fahrbahn mit zwei Fahrstreifen, bilden Sie die Rettungsgasse in  der Mitte. Alle Fahrzeuge die sich auf der rechten Spur befinden, Fahren möglichst weit nach rechts, die Fahrzeuge auf der linken Spur möglichst weit nach links.

Für Fahrbahnen, welche über mehr Fahrstreifen verfügen, gilt stets:

  • Alle Fahrzeuge, welche sich auf der linken Spur befinden, müssen nach links fahren
  • Alle übrigen Fahrzeuge fahren so weit wie möglich nach rechts

Halten sich alle Verkehrsteilnehmer an diese Regeln, ist die Rettungsgasse korrekt gebildet und die Ersthelfen können so schnell wie möglich zu den Unfallopfern gelangen und diese entsprechend medizinisch versorgen.

Welche Sanktionen drohen, wenn Sie keine Rettungsgasse bilden?

Gerade bei kritischen Verletzungen zählt jede Sekunde: je früher die Rettungskräfte Maßnahmen einleiten können, desto höher stehen die Überlebenschancen des Unfallopfers. Dieser Umstand macht eine Rettungsgasse teils überlebenswichtig.

Dieser Umstand wird auch durch einen Blick auf den Bußgeldkatalog, welcher zuletzt im Rahmen der StVO-Novelle am 28. April 2020 überarbeitet wurde, deutlich. Wer sich bei stockendem Verkehr weigert eine Rettungsgasse zu bilden, muss ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro bezahlen. Zusätzlich erhält der Betroffene zwei Punkte in Flensburg und muss im Rahmen eines Fahrverbots für einen Monat den Führerschein abgeben.

Geht dies mit einer Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung einher, kann die Geldbuße entsprechend erhöht werden. Wer unerlaubt die Rettungsgasse befährt, muss ebenfalls mit harten Sanktionen rechnen. So werden ein Bußgeld in Höhe von 240 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat fällig.

Weitere Informationen zur Rettungsgasse bietet das Ratgeberportal bussgeldkatalog.net

Mit TRIXI®-SPIEGEL gegen Unfälle

Mit TRIXI®-SPIEGEL gegen Unfälle:
In Emmerthal werden Verkehrsspiegel an die Ampel der Hauptkreuzung angebracht, die LKW-Fahrern das sichere Abbiegen erleichtern und Unfälle vermeiden sollen. Mehr dazu hier hören …

>>> http://listen.radio-aktiv.de/beitraghoeren.php?id=28972

Nun haben wir unseren ersten TRIXI®-SPIEGEL montieren können und radio-aktiv war dabei. Unser Vereinsmitglied Andreas K. konnte in seiner Gemeinde die Verantwortlichen schnell überzeugen, wie einfach Verkehrssicherheit umsetzbar ist.

EMMERTHAL. Gibt es Möglichkeiten, Kreuzungen für Radfahrer sicherer zu machen? Eine preiswerte und schnell zu verwirklichende Möglichkeit ist der TRIXI®-SPIEGEL. Er erleichtert unübersichtlichen Fahrzeugen wie LKW, Bus, Sprintern usw. eine bessere Sicht in die rechte Seite des Fahrzeugs. Beim warten auf das Ampelsignal sieht er automatisch in den Spiegel und kann sofort erkennen, wenn auf der rechten Seite neben dem Fahrzeug ein Radfahrer oder ein anderes Hindernis auftaucht.

Immer wieder hören wir Horrormeldungen dieser Art: Radfahrer beim Abbiegen übersehen. Der Stern schrieb in der Zwischenzeit sogar schon im Zusammenhang mit uns vom „Totmacher“.
Allein in diesem Jahr gab es in Deutschland schon zahlreiche solcher Unfälle mit tödlichem Ausgang, und jeder Unfall heizt die Diskussion um mehr Sicherheit im Straßenverkehr aufs Neue an. Gibt es Möglichkeiten, Kreuzungen sicherer zu machen? Die Antwort ist einfach. Eine, davon sind viele Verkehrsexperten überzeugt, ist der „Trixi-Spiegel“. Angebracht an Ampelsäulen, schenkt er dem Lkw- und Busfahrer vor dem Rechtsabbiegen eine weit bessere Übersicht. Seit gestern sind nun im Landkreis Hameln-Pyrmont die ersten dieser Spiegel installiert – in Kirchohsen an der Kreuzung von Berliner und Hauptstraße.
Seit einigen Jahren haben Städte wie Osnabrück, Münster auch in Freiburg usw. angeregt durch unter anderen, Sigfried Serrahn aus Osnabrück, sehr erfolgreich „TRIXI®-SPIEGEL“ montiert. Die Abbiegeunfälle sind seitdem rückläufig.
Unser Vereinsmitglied in der Allianz im deutschen Transportwesen, Andreas Kernke, hat die Idee in seiner Heimat aufgegriffen und umgesetzt. Zunächst wuchs die Idee, angeregt durch die negativen Nachrichten in den Medien. Telefonate mit Udo Skoppeck und anderen BKF bestärkten Andreas Kernke in seinem Ansinnen. Das musste er probieren umzusetzen. Also rief er zunächst mögliche Sponsoren an und stieß bei jedem angerufenen Unternehmen sofort auf Zustimmung. Man war dort gleich bereit diese gute Idee mit einer Spende von 300 Euro pro Spiegel inklusive Installation, zu unterstützen.
Er rechnete jedoch nicht damit, dass die Genehmigungsverfahren viele Monate und viele Telefonate brauchen würden. Aber es hat sich gelohnt.
Am 27.09.2018 konnte der Verein A.i.d.t. e.V., vertreten durch Andreas Kernke, der Gemeinde Emmerthal die Spiegel übergeben.

Die Sponsoren dieser Spiegel, die Dr. Paul Lohmann GmbH KG und die Fahrschule Grünberg übernahmen die Kosten für je einen Spiegel.  Sie sind begeistert mit so wenig Einsatz, so viel mehr an Sicherheit in Emmerthal zu bekommen, dass sie im nächsten Jahr wieder zu Gesprächen bereit sein werden, wenn versucht werden soll in der Kreisstadt Hameln auch einige Kreuzungen sicherer zu machen. Das sieht auch Bürgermeister Andreas Grossmann so: „Ein wichtiger Beitrag für mehr Sicherheit vor allem für Radfahrer und Fußgänger“.

Aktion TRIXI®-SPIEGEL gegen toten Winkel

Es vergeht kaum ein Tag in Deutschland ohne einen Abbiegeunfall. Verursacher sind meistens kleine oder große LKW, die Opfer sind Fußgänger jeden Alters sowie Radfahrer. Die Unfallopfer sind meistens schwer verletzt, durchschnittlich mehr als einmal pro Woche kommt jemand durch einen solchen Abbiegeunfall zu Tode. Aber auch die verursachenden Fahrer sind oft für ihr Leben gezeichnet, nicht selten geschieht solch ein Unglück erfahrenen Fahrern, die schon lange unfall- und punktefrei sind. Niemand macht so etwas mit Absicht und dennoch stehen wir Fahrer im immer schlechterem Licht und werden mittlerweile sogar durch Medien wie z.B. dem STERN als Totmacher bezeichnet. So wird eine ganze Branche pauschal öffentlich verunglimpft.

Plakat Toter Winkel – Freigabe mit freundlicher Genehmigung der Meyer & Meyer Gruppe Osnabrück

Solche Unfälle können nur vermieden werden, wenn alle mithelfen, diese vermeidbare Unfälle zu verhindern. Hier hilft nur die Sensibilisierung aller Verkehrsteilnehmer, was aber leider auch Jahre in Anspruch nehmen wird, wenn man im Kindergarten damit anfängt. Wir von der Allianz im deutschen Transportwesen e.V. wollen unseren Beitrag dazu leisten und mithelfen, die Gefahr zu verringern.  Wir wollen durch Aufklärung, Schulung, Verantwortung, Rücksicht, Vorsicht, Vorrausschau usw. das Miteinander im Strassenverkehr fördern. Aber was hilft sofort und unmittelbar? Was dauert nicht eine ganze Lastwagengeneration bis zur flächendeckenden Umsetzung?

Wir rufen unsere Kollegen auf, ihre Spiegel so einzustellen, dass sie die optimale Sicherheit gewährleisten.  (Unterweisungskarte G7 – Spiegel einstellen und Unterweisungskarte G8 – sicher Abbiegen ; kann von der BG Verkehr heruntergeladen werden) Alternativ gibt es noch dieses >>> Faltblatt von der DEKRA zum Download

Wir helfen mit, Kinder, Radfahrer und Senioren zu schulen, damit sie uns helfen, dass wir ihnen kein Leid zufügen. Wir nerven unsere Chefs, damit sie uns die existierenden Assistenzsysteme zur Verfügung stellen, aber wir haben auch eine Bitte an die Kommunen:

Wir bitten die Kommunen, an bekannten unfallträchtigen Kreuzungen Verkehrsspiegel (TRIXI®-SPIEGEL) aufzuhängen, und damit den LKW-Lenkern die Übersicht zu erleichtern und obendrein den Radfahrern signalisieren, dass es hier für sie eine Gefahrenpotenzial gibt. Die Spiegel verbessern die Sicht und die Sicherheit und haben obendrein den psychologischen Effekt, alle Verkehrsteilnehmer auf das Gefahrenpotential an der jeweiligen Kreuzung aufmerksam zu machen.

Um diese Spiegel finanzieren zu können (ca. 100 Euro pro Spiegel, maximal 4 Speigel pro Kreuzung), sind wir ständig auf der Suche nach Sponsoren. Die Polizei sollte die Kreuzungen benennen können, wo Handlungsbedarf besteht. Die Kommunalpolitik sollte dann natürlich auf dem kürzesten Dienstweg die Umsetzung ermöglichen/erlauben und nötigenfalls die evtl. anfallenden Kosten der Montage für die Spiegel übernehmen.

Die BKF als Profi am Steuer sind in der Verantwortung, die Überlegenheit ihres Arbeitsmittel LKW durch Prävention, sowohl durch verantwortungsvolles Verhalten als auch im Besonderen durch Aufklärung, zu amortisieren. Dafür ist keine Mühe zu groß! Lassen Sie uns gemeinsam den Menschen ein wenig mehr Sicherheit auf den Straßen schenken, denn nichts ist wichtiger als das Wohl unsere Kinder!

 

Mit freundlichen Grüßen

Udo Skoppeck

>>>Text als .pdf downloaden<<<


Wer möchte kann diese Kampagne auch mit einer Spende (Spendenquittung möglich, wenn erwünscht)  unterstützen, hierzu bitte „Aktion Trixi“ als  Verwendungszweck angeben

Allianz im deutschen Transportwesen e.V.
Stadtsparkasse Solingen
BLZ 342 500 00
Konto 1513308
IBAN DE71 3425 0000 0001 513308
BIC SOLSDE33XXX

Beispielhafte Aktion in Osnabrück


Liebe Freundinnen und Freunde,

„Retten Sie Leben – Machen Sie LKW-Abbiege-Assistenten zur Pflicht!“ Wir würden uns sehr freuen, wenn auch Ihr dieses Anliegen unterstützt. Je mehr Menschen mitmachen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie Erfolg hat. Bitte unterzeichnet hier die Petition:>>>>

Vielen Dank!

AidT e.V.

P.S. Ihr könnt die Petition auch noch weiter unterstützen: Schickt den Link zur Petition auch an Eure Freund/innen und Bekannte!

https://weact.campact.de/petitions/machen-sie-abbiegeasssistenten-fur-lkw-zur-pflicht?bucket=nl-18-05-22-abbieg-all

 


Bildquelle des Beitragsfotos:  wikipedia, Von Jvhertum – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=19727938

AidT auf der Rüssel Truck Show 2016

Und plötzlich ist der 22. April… Und plötzlich stellen auch wir fest, dass Logistik nichts mit Logik zu tun hat und nur bedingt bis gar nicht beeinflussbar ist. Witzigerweise haben auch wir, und wir sind umzingelt von TransportprofisJ, ein Transportproblem, aber es gibt für alles eine Lösung. Wir konnten glücklicherweise auf unsere Erfahrung der Präsentation auf der NUFAM 2015 zurück greifen, aber für die Truck-Show musste doch einiges angepasst werden. So sind zum Beispiel hervorragende Prospektständer dazu gekommen, Pavillons und eine professionelle Soundanlage.

Ähnlich wie in Karlsruhe ging es sofort mit der Öffnung für Besucher los. Die Gänge füllten sich mit Menschen und Trucks. Dem großen Andrang von Trucks die sich dort präsentieren wollten, mehr als alle Jahre zuvor, fiel aus Platzgründen unsere Aktion – Schätzen der 50m Distanz – im Rahmen unserer „Abstands-Kampagne“ zum Opfer. Somit konzentrierten wir uns auf Bewährtes – Präsentation der A.i.d.T. e.V., Abstandskampagne in Wort und Bild, sowie das Quiz zum Spenden sammeln. Für die Teilnahme am Quiz war eine Spende zu Gunsten der „Kinderkrebshilfe Kassel“ erbeten. Verlosung der Preise erfolgte jeden Tag um 15.00 Uhr.

Nach dem ersten erfolgreichen Tag der auf einer Truck-Show haben wir am Abend noch ein wenig in gemütlicher Runde beisammen gesessen. Tag zwei in Kassel war mindestens genauso gut besucht. Wir konnten wieder zahlreiche Besucher bei uns begrüßen, Spenden sammeln, unsere „Abstands-Kampagne“ vorstellen, unseren Verein präsentieren und uns als starke Gemeinschaft darstellen.

Fazit aus zwei Tagen in Kassel:

Die Teilnehmer der NUFAM haben „Nachwuchs“ bekommen. Unser Bündnis hat tatkräftige Unterstützer erhalten.

Was hat die Teilnahme gebracht?

Für den „ Verein Krebskranke Kinder Kassel e.V.“ sage und schreibe fast 17.000 €!!!! Wenn man bedenkt, dass im Jahr 2014, der ersten Veranstaltung, 3000.-€ an Spenden zusammen kam, eine absolut beachtliche Leistung, zu der wir als kleiner und noch junger Verein mit ein paar hundert Euro beitragen konnten.

Uns als Vereinsmitglieder und Freunde erfüllt es mit Stolz, dass wir uns dort erfolgreich präsentieren konnten. Und das mit für alle Besucher spürbarem Gemeinschaftssinn. Eine Gemeinschaft, die mit anpackt, sich engagiert, sich hilft, respektvollen Umgang miteinander pflegt, zusammen lachen kann und bereit ist zu lernen und zu wachsen.

 

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A.i.d.T. e.V. Fotowettbewerb / Gewinnspiel


A.i.d.T. e.V.  Fotowettbewerb / Gewinnspiel

Der Wettbewerb läuft folgendermassen.

Wer bis zum 23.12.2015  24:00 h einen der drei Auflieger mit unserer Kampagne trifft und ein Selfie von sich und dem Aufliegerheck ( bitte nur im parkendem Zustand ) in der Veranstaltung (Teilnahme findet nur in Facebook statt >>> hier) postet hat eine Chance auf einen von drei BRUMMI’s.
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Habt ihr euer Selfi als Posting in die Veranstaltung geteilt, heisst es Freunde und Familie mobilisieren. Denn die 3 Fotos mit den meisten Likes gewinnen einen von 3 Brummis.

Viel Glück und viel Spass wünscht  das Team von AidT e.V.

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Regeln für den Fotowettbewerb

Jeder Nutzer darf mit 1 Bild am Wettbewerb teilnehmen.

Die Bilder dürfen NICHT bearbeitet sein.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, technisch schlechte Bilder, Bilder ohne Bezug zum Thema des Wettbewerbes, Bilder die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen und Bilder mit pornographischen, obszönen, diffamierenden, verleumderischen, beleidigenden, bedrohenden, volksverhetzenden oder rassistischen Inhalten zu löschen.

Der Nutzer versichert, dass er über alle Rechte am eingereichten Bild verfügt.

Dies beinhaltet:

– Es liegt das Urheberrecht und das uneingeschränkte Verwertungsrecht beim Nutzer.

– Es liegen keine Rechte von Dritten am Bild vor.

– Die dargestellten Personen sind mit der Veröffentlichung einverstanden.

Der Nutzer räumt dem Veranstalter das Recht ein, die Bilder online auf den Portalen Facebook und der Homepage www.aidt-ev.org zu veröffentlichen, sowie einen Videozusammenschnitt nach Beendigung des Wettbewerbes.

Einsendeschluss ist der 23.12.2015 23.59 Uhr

Teilnahme findet ausschliesslich in Facebook statt

Die Bewertung der Bilder erfolgt durch die Likes und das Team von A.i.d.T. e.V.  als kontrollierendes Organ.

Die 3 Fotos mit den meisten Likes gewinnen jeweils einen Brummi.

Die Auswertung der Bilder erfolgt zum 24.12.2015 23.59 Uhr.

 

Mit dem Einreichen eines Bildes erkennt der Nutzer die Bedingungen des Wettbewerbes an.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

Veranstalter: © Allianz im deutschen Transportwesen e.V.

Allianz im deutschen Transportwesen e.V. auf der NUFAM 2015

Vom 24. bis 27. September 2015 trifft sich die Nutzfahrzeugbranche in Karlsruhe.

Nufam 2015
http://www.nufam.de/de/home/homepage.jsp

Auf mehr als 60.000 m² präsentieren Ihnen über 300 Aussteller, darunter zahlreiche Marktführer, das gesamte Leistungsspektrum:

 

  • Nutz- und Spezialfahrzeuge
  • Anhänger und Aufbauten
  • Transporter
  • Reifen
  • Telematik
  • Werkstatt, Teile und Zubehör

Auf der NUFAM sind die großen LKW- und Transporter-Marken sowie Anhänger- und Aufbauhersteller vertreten. Zahlreiche Produkte und Innovationen werden Ihnen des Weiteren aus folgenden Bereichen präsentiert: Telematik, Bereifung, Ladungssicherung, Krane sowie Werkstattausrüstung. Namhafte Fahrzeugeinrichter zeigen Ihnen zudem individuelle Lösungen für unterschiedlichste Gewerke.
Highlights im Rahmenprogramm 2015: Der Telematik-Tag, das brandneue Truck Driver Forum, der Handwerkertag, das TOP-Event Treffpunkt Kommunal sowie viele weitere Programmpunkte finden parallel zu den zahlreichen Shows und Aktionen statt.

unsere Aktion : „Abstand halten – rettet Leben“
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Besuchen Sie den Pflichttermin der Branche und treffen Sie Ihre Ansprechpartner persönlich! Kommen Sie vorbei.

Fahrerhaus und Standklimaanlage

Das „Fahrerhaus“ braucht eine Standklimaanlage, um die Verkehrstüchtigkeit des BKF gewährleisten zu können. Bisher kann das Fahrerhaus die Norm als Ruheraum, u.a. in der deutschen ArbStättV, mit einer „geeigneten Schlafmöglichkeit“ gem. Art. 8 Nr. 8 der VO (EG) 561/2006, nicht erfüllen. Der BKF der mehrtägig unterwegs ist und z.B. bei 30 Grad im Schatten übernachten muss, braucht zumindest einen ordentlichen menschenwürdigen Ruheraum, in dem er sich auch wohlfühlen und erholen kann und dazu gehört selbstverständlich Standheizung im Winter und ebenso  eine Standklimaanlage im Sommer.

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Die „Achtung und Schutz der Menschenwürde“ gehören auch beim LKW-Fahrerhaus zu den Konstitutionsprinzipien des Grundgesetzes. Die freie menschliche Persönlichkeit und ihre Würde in der Ausübung des BKF stellen den höchsten Rechtswert innerhalb der verfassungsmäßigen Ordnung dar. Selbst der Staatsgewalt ist in allen ihren Erscheinungsformen die Verpflichtung auferlegt, die „Würde des Menschen“ beim BKF zu achten und sie zu schützen. Hier sollte es innerhalb der EU, einem BKF nicht zugemutet werden, sich beim EuGHMR in Straßburg über das jetzige Fahrerhaus beschweren zu müssen.

Der BKF muss nicht nur betriebswirtschaftlichen Nutzen erbringen, sondern auch bis zu 10 Stunden täglich beim Dienst am LKW-Steuer die Verkehrssicherheit im öffentlichen Straßenverkehr gewährleisten. Wie sollte er tagsüber – bei 11 Std. Ruhezeit – in der sommerlichen Fahrerhaus-Hitze seinen Schlaf absolvieren? Welcher Lokführer oder Flugzeugkapitän würde das bei dem Lärm ohne Schallschutzwand bei ca. 80 dB (A) mitmachen, wenn er bei extremer Außenhitze in der Lok auf dem Abstellgleis oder im Cockpit auf dem Flughafen schlafen müsste? Deswegen sollte nicht nur der Transportunternehmer ein großes Interesse an einer „Standklimaanlage“ haben, sondern auch der Staat, da er seine Bürger auf den öffentlichen Straßen vor laufenden LKW – wegen der Motor-Klimaanlage – und vor unausgeruhten bzw. übermüdeten BKF schützen muss. Für die Sicherheit und die einfachen Menschenrechte der BKF, ist von der EU-Kommission und vom zuständigen Minister-Rat keine Motivation sichtbar, darüber nachzudenken, wie diese wichtige vernatwortungsvolle Abeit der 4,5 Mio. BKF in der EU geschützt werden könnte.

Das Fahrerhaus ist der „Funktionsraum“ eines LKW für den Fahrzeugführer des LKW von insg. 2,35 m Längenmaß. Im Fahrerhaus „kann“ der Dienst am Steuer gewinnbringend ausgeführt werden, wenn der BKF sich auch wohlfühlt und sich nicht über Unzulänglichkeiten ärgern muss. Von der verladenden Wirtschaft und Industrie wurde der Fahrerhaus-Arbeitsplatz auf einen serienmäßigen Bedarf ausgelegt und als ein leistungsbezogenes notwendiges Transport-Abteil entwickelt, gefördert und gebaut. Nur die Bedürfnisse des Menschen als BKF, hatte man dabei vergessen. Jeder kluge Unternehmer in der Transportwirtschaft weiß, dass sich die Zufriedenheit am Arbeitsplatz in einer höheren Transportleistung bemerkbar macht. Die Aufmerksamkeit gilt dem Verkehr und nicht dem Unbehagen durch und /oder mit dem Fahrerhaus. Ein umsichtiger Chef tut gut daran, die Rahmenbedingungen zu optimieren und die Fahrerkabine ausreichend groß zu kaufen. Die Kaffeemaschine, Standheizung, Klimaanlage, Standklimaanlage, Kühlschrank, usw., sowie zusätzliche Staukästen im und am LKW, können zur Zufriedenheit der Fahrer erheblich beitragen. Am und im Fahrerhaus erkennt man die soziale Einstellung des Chefs. Z.B. der Kauf eines schmalen Fahrerhaus mit Sparausführung ohne jegliche Extras bei der Ausstattung, also die einfachste Serienproduktion , gibt zum Ausdruck, dass der Chef nicht viel auf seine Fahrer gibt.

Jeder Mensch weiß von seiner Wohnung, das ein großer Raum das Leben angenehm macht. Die Bewegungsfreiheit ist auch erforderlich, um die Belastungen beim „Dienst am Steuer“ im Fahrerhaus auf Dauer ausschalten bzw. ertragen zu können. Die Rentabilität des LKW steht und fällt allerdings mit der Leistungsbereitschaft des BKF. Diese wiederum ist von der „Zufriedenheit“ oder „Freude“ abhängig, die er bei seinem Dienst am Steuer bzw. in seinem Fahrerhaus empfindet. Fehlender Komfort und schlechte Behandlung kann auch nicht durch Geld ersetzt werden. Der zufriedene BKF konzentriert sich auf seinen Dienst am Steuer, denn seine Aufmerksamkeit sollte dem öffentlichen Straßenverkehr gelten und nicht dem täglichen Unbehagen im Sommer während der Ruhezeit im zu warmen engen Fahrerhaus.

Dieser Fahrerhaus-Arbeitsplatz sollte sich eigentlich an den neuesten wissenschaftlichen Untersuchungen orientierten, damit er auch den ökonomischen, sicheren, arbeitsmedizinischen, psychischen und physischen Belastungen der angestellten BKF als Fernfahrer standhalten kann. Das bedeutet, dass das Fahrerhaus in der Ausgestaltung für den BKF, einen guten, geräumigen und sicheren Arbeitsplatz beinhalten sollte. Bisher muss allerdings festgestellt werden, dass es bisher keinen vergleichbaren anderen Arbeitsplatz gibt, wo ein Angestellter, der wie der Fernfahrer unterwegs war, solchen Belastungen ausgesetzt wurde, wie sie zur Zeit im Fahrerhaus herrschen. Hinzu kommen noch Belastungen durch die Umwelt, den Verkehr, Stau, Hitze und Kälte, die ganz alltäglich sind. Die Entwicklungen zum, am und im Fahrerhaus, sollten das berufliche Leben des BKF, wie selbstverständlich mit einer Standklimaanlage angenehm gestalten, damit er die Belastungen während des „Dienstes am LKW-Steuer“ besser aushalten kann. Das wurde bisher nicht berücksichtigt und wurde auch nicht von den Verantwortlichen wahrgenommen.

Derzeit liegt allerdings beim LKW-Fahrerhaus ein Verstoß zu Artikel 31 GrCh vor:

„Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf gesunde, sichere und würdige Arbeitsbedingungen“

 

Die aktuelle „Arbeitsstättenregel“ (ASR) B1 – § 1 (2) Nr. 2, betitelt den LKW als Transportmittel und schließt ihn damit extra aus, da diese ASR nur für Gebäude gilt. Der LKW ist demnach mit seinem Fahrerhaus natürlich kein Gebäude, sodass demnach kein Arbeitsraum und auch kein Ruheraum möglich sein kann oder darf. Das bedeutet:

1.) Arbeits- und Ruhe-Räume sind nicht beweglich.

2.) LKW-Fahrerhaus ist kein Gebäude iSd. ArbStättV.

Deswegen gilt die Arbeitsstättenregel und die Arbeitsstättenverordnung nur für Gebäude und eben nicht für die beweglichen Räume, da sich das LKW-Fahrerhaus im öffentlichen Straßenverkehr befindet. Immer noch befindet sich das LKW- Fahrerhaus im sog. „Niemandsland“, da es direkt keiner Verordnung, keiner Richtlinie und keinem Gesetz im nationalen sowie im internationalen Recht als Arbeits- und Ruheraum untergeordnet werden kann. Also kann demnach zum Schutz der darin Beschäftigten, die als BKF eine hohe verantwortliche lenkende Tätigkeit über 10 Stunden im öffentlichen Straßenverkehr ausüben und im gewerblichen Güterkraftverkehr unterwegs sein müssen, auch nichts mehr getan werden.

Die „Arbeitsstättenregel“ (ASR) und „Arbeitsstättenverordnung“ (ArbStättV) müsste grundsätzlich auch beim Fahrerhauses die neuesten arbeitsmedizinischen Erkenntnisse berücksichtigen, dazu gehört eigentlich selbstverständlich auch eine „Standklimaanlage“. In aktuellen „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“ ASR A 4.4 Nr. 5 (3) heißt es: „Unterkünfte müssen während der Nutzungsdauer auf mindestens +21 °C geheizt werden können“. Das wird durch die „Standheizung“ natürlich gewährleistet. Was für Luft-Temperaturen herrschen bei +30 °C im Schatten ohne „Standklimaanlage“ wohl im Fahrerhaus? Die Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden des BKF hängt u.a. von einem behaglichen Klima und einer guten Luftqualität während der Ruhezeit im Fahrerhaus ab. Der BKF muss nicht nur ein betriebswirtschaftlichen Nutzen erbringen, sondern auch bis zu 10 Stunden täglich beim Dienst am Steuer die Verkehrssicherheit im öffentlichen Straßenverkehr gewährleisten. Deswegen sollte nicht nur der Transportunternehmer ein großes Interesse an einer „Standklimaanlage“ haben, sondern auch der Staat, da er seine Bürger auf den öffentlichen Straßen, vor nicht ausgeruhten bzw. übermüdeten BKF schützen muss. Die alte Arbeitsstättenrichtlinie ASR 6; § 6 Nr. 3, besagte bis zum Jahr 2010 in der ArbStättV zu den „Lufttemperaturen in Arbeitsräumen“ im Abs. 3.3 wörtlich:

„Die Lufttemperatur in Arbeitsräumen soll +26 °C nicht überschreiten. Bei darüber liegender Außentemperatur darf in Ausnahmefällen die Lufttemperatur höher sein“.

Den Anforderungen zur ArbStättV wurde die Arbeitsstättenregel ASR A 3.5 „Raumtemperatur“, ab dem Jahr 2010 iZm. im Hinblick auf Raumtemperaturen an Arbeitsplätzen konkretisiert. Die aktuelle ASR A 3.5. besagt, das über +26 °C Raumtemperatur, geeignete Maßnahmen zur Absenkung der Raumtemperatur zu ergreifen sind. Das bedeutet (eigentlich) das jeder BKF beim „Dienst am Steuer“ im Fahrerhaus als Arbeitssstätte natürlich eine zusätzliche „Standklimaanlage“ im LKW haben muss, damit gewährleistet wird, das der BKF während der Ruhezeit sich auch „erholen“ bzw. ordentlich ausruhen kann. Allerdings beim Buchstabe B wurde der Anwendungsbereich „B1 – § 1 (2) Nr. 2, Transportmittel“ vom Anwendungsbereich der ArbStättV wieder herraus genommen. Transportmittel werden somit nicht berücksichtigt, wenn sie als Straßen-, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeuge am öffentlichen Verkehr teilnehmen.

Demnach unterliegt der LKW mit seinem Fahrerhaus nicht der Arbeitsstättenregel bzw. der ArbStättV. Die Vorschriften der ArbStättV, die für die Arbeits- und Pausenräume gelten, sind jedoch nicht für Fahrerhäuser zuständig, sondern nur für Gebäude. Es gibt für das Fahrerhaus nur ein Regelwerk der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) zu „Liegeplätzen in Führerhäusern und Ruheräumen von Fahrzeugen sowie Dachschlafkabinen“ als DGUV Regel 114-006, die sich ab den 01.05.2014, nur in der Systematik des Schriftenwerk der bisherigen BGR 136 zu Vorschriften- und Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften geändert hatte. Dort wurde z.B. im Abschnitt 4.1.6 mit beinhaltet, dass bei betriebsüblicher Nutzung vom Fahrerhaus, nur 60 dB (A) gemessen in Ohrhöhe in liegender Position auf der Ruheliege im stehenden LKW zu hören sind und nicht überschritten werden dürfen, obwohl der BKF fast immer bei seiner Ruhezeit an der BAB ca. 80 dB (A) hört.

Derzeit sind die Arbeitsbedingungen im LKW-Fahrerhaus beweisbar nicht „menschenwürdig“ da kein Ruheraum vorhanden ist und somit auch nicht von „menschengerechten und angemessenen Arbeitsbedingungen“ der BKF gesprochen werden kann, denn jeder Mensch brauche eine gewisse Bewegungsfreiheit während einer verantwortlichen Arbeit. Der EuGHMR wies insb. darauf hin, dass das CPT im Bericht von 2010 (CPT/Inf (2012) 13, § 78) festhielt, dass eine Zweierzelle von 10,5 m² nur akzeptabel sei, wenn die Gefangenen die Möglichkeit haben, einen angemessenen Teil der Tageszeit, explizit mind. 8 Stunden, „außerhalb“ dem Gefängnis-Zelle zu verbringen. Im § 29 (3) der alten ArbStättV stand:

„Die Grundfläche eines Pausenraumes muss mindestens 6,00 m² betragen“.

Nach dem neuen zuständigen § 6 (3) ArbStättV Anhang 4.2., müssen nun noch ab den 25.08.2004 die Pausen- und Bereitschaftsräume „in ausreichender Größe“ bereitgestellt werden. Was ist ausreichend und menschenwürdig für das LKW-Fahrerhaus ? Das Fahrerhaus soll nun für einen Aufenthalt von „mindestens“ 18 Stunden (z.B. mit 9 Std. Lenkzeit und bei anschließenden 9 Std. Ruhezeit) ohne Standklimaanlage ausreichend sein!?

Da sollten sich doch bitte einmal die Verantwortlichen deutschen und / oder europäischen Politiker, nur für eine Nacht im Hochsommer, an der lauten BAB im aufgeheitzten Fahrerhaus übernachten. Was dann wohl anschließend passiert, werden die BKF leider nie erfahren, weil „Die da Oben“, es nie praktizieren würden. Nur durch komfortable und sichere große Fahrerhäuser mit ca. 6 m² nutzbare Fläche, wird es in der EU demnächst noch möglich sein, gute BKF zu bekommen, die dann natürlich nur mit der dementsprechenden Entlohnung für diese schweren Aufgaben bereit sind, diesen sehr wichtigen Dienst im Transportgewerbe für den EU-Binnenmarkt zu bewerkstelligen.

Booklet – Gemeinsam Ziele erreichen!

Von der Allianz im deutschen Transportwesen e.V. gibt es jetzt ein 32 Seiten starkes Booklet. Dank finanzkräftiger Werbepartner ist es  in einer Auflage von 3000 Stück gedruckt worden und soll auf Veranstaltungen verteilt werden.

Pro Person kann maximal 1 Booklet bestellt werden (solange der Vorrat reicht). Wenn ihr bitte einen frankierten Rückumschlag mit 1,45 € an folgende Adresse mit der gewünschten Bestellung schickt:

A.i.d.T. e.V.

Maubeshauserstr. 49

42697 Solingen

 

Gemeinsam Ziele erreichen!
Gemeinsam Ziele erreichen!

Und da das ganze auch virtuell verteilt werden soll, findet ihr anbei den Link zur Online-Variante.

Online Variante >>>


Wir bedanken uns herzlich bei unseren Unterstützern:

Drive Concept Wiesner UG
Truck Parking Europe
Trucker Church
Vtop
Lkw Fahrer gesucht
KibuH – Kinder brauchen unsere Hilfe e.V.
ET-Radio


 

Alternativ ist natürlich eine  Mitgliedschaft im Verein möglich, dann erhaltet Ihr mit dem Ausweis ebenfalls ein Booklet gratis.

schickt bitte eine Mail an ==> mitgliedschaft@aidt-ev.org
Der Beitrag beläuft sich auf 3 € monatlich = Jahresbeitrag 36 €

Wer möchte kann natürlich auch Fördermitglied werden und diese Kampagne mit einer Spende  unterstützen, hierzu bitte “Booklet” als  Verwendungszweck angeben.

Allianz im deutschen Transportwesen e.V.
Stadtsparkasse Solingen
BLZ 342 500 00
Konto 1513308
IBAN DE71 3425 0000 0001 513308
BIC SOLSDE33XXX

Treffen mit Fachverband Güterkraftverkehr und Logistik Hessen e.V.

Ein weiterer Schritt: Vorstände der A.i.d.T. e.V. und FGL Hessen e.V. treffen sich zu Sondierungsgesprächen.

Am Samstag 28.02 2015 trafen sich die Vorstände der Allianz im deutschen Transportwesen e.V.  und der Fachverband Güterkraftverkehr und Logistik Hessen e.V. zu Sondierungsgesprächen.

Eine gefühlte Ewigkeit ist es nun her: Der 22. Februar 2013. Gründungstag der deutschen Actie in de Transport. Seitdem hat sich viel getan: Wir haben demonstriert, wir wurden ein Verein, wir kämpften unzählige Male um das Gehör der Bürger und für die schärfere Kontrolle wichtiger Gesetze.

Inzwischen zeigen unsere Bemühungen deutliche Auswirkungen: Wir haben Gehör bei in den Medien und in der Politik und mit unserer Petition sogar im EU-Parlament bekommen. Die Gesetze und Kontrollen in und um Deutschland wurden verschärft. Erste Gesetzesentwürfe werden angepasst.

 Nun gehen wir den nächsten Schritt.

Der Hessische Verband ist ein Mitgliedsverband des BGL e.V. also ein Zusammenschluss der großen und kleinen Spediteure in Hessen und eine gewichtige Einheit in der Wirtschaft. Durch dieses Treffen mit reichhaltigem Gedankenaustausch rücken nun Fahrer und Spediteure ein Stück näher zusammen. Auf diesem Wege können wir es schaffen auch die Unternehmer zum Umdenken zu bewegen und sofort spürbare, wenn auch kleine, Anpassungen vorzunehmen oder mit uns in einer Linie an die Front zu treten.

Das erste Gespräch ist sehr positiv gelaufen und wir fiebern ersten Ergebnissen entgegen. Die nächsten Treffen sind bereits anvisiert.


Eine kleine Aufgabe zum Mitmachen vom Fachverband Güterkraftverkehr und Logistik Hessen e.V.

Hier können Sie eine Baustelle melden

Haben Sie eine unbesetzte Baustelle an einer Bundesstraße oder Autobahn gesehen? Schreiben Sie uns. Wir freuen uns über Ihre Nachricht. Bitte geben Sie uns einen Hinweis, wo genau die Baustelle sich befindet (z. B. Ausfahrt, Anschlussstelle, Fahrtrichtung). Die Baustellen-Probleme kann man sicher am besten per Mail melden:  info@gueterkraft.de


Jetzt bist Du gefragt!

Tritt uns bei. Nur wenn wir zusammen stehen, können wir auch etwas bewegen. Wenn du mitkämpfen möchtest erwäge doch bitte eine Mitgliedschaft in unserem Dach-Verein: Allianz im deutschen Transportwesen (Straßentransport) e.V.  schickt bitte eine Mail an ==> mitgliedschaft(a)aidt-ev.org

Erzähl es deinen Freunden. Verhilf uns zum Erfolg und verbreite weiter unseren Namen. Nur wenn man stetig von uns hört wird man uns ernst nehmen.