Wie Sie eine Rettungsgasse richtig bilden

So bilden Sie die Rettungsgasse bei 2 Fahrbahnen.

Gastartikel zum Thema „Rettungsgasse“ von Sibel Örgen
Wie Sie eine Rettungsgasse richtig bilden

Durch das hohe Tempo, welcher auf einer Autobahn in aller Regel gefahren wird, sind Kollisionen auf der Schnellstraße meist mit schweren Verletzungen für die Unfallbeteiligten verbunden. Daher ist es essentiell, dass alle Verkehrsteilnehmer im Ernstfall eine Rettungsgasse bilden.

Ist diese vorhanden, können die Einsatzkräfte schnell zu den Unfallopfern gelangen und diese bestmöglich versorgen. Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen.

Doch wie hoch können diese ausfallen? Wie können Sie die Rettungsgasse richtig bilden? Diese Fragen beantwortet der nachfolgende Ratgeber und informiert Sie umfassend.

Wann muss eine Rettungsgasse gebildet werden?

Häufig sind sich die Verkehrsteilnehmer nicht sicher, wann sie eigentlich verpflichtet sind, eine Rettungsgasse zu bilden. Diesbezüglich liefert § 11 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) eine präzise Antwort:

Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.

Die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse gilt also grundsätzlich nur außerhalb geschlossener Ortschaften. Das bedeutet allerdings nicht, dass Sie innerorts den Einsatzkräften keine freie Bahn verschaffen müssen. Nur ist hier keine Rettungsgasse vorgeschrieben.

Wie können Sie den Einsatzkräften Platz verschaffen?

Da wir nun geklärt habe, wann Sie eine Rettungsgasse bilden müssen, wollen wir im nachfolgenden Abschnitt darauf eingehen, wie diese den Vorschriften entsprechend aussehen sollte. Handelt es sich um eine Fahrbahn mit zwei Fahrstreifen, bilden Sie die Rettungsgasse in  der Mitte. Alle Fahrzeuge die sich auf der rechten Spur befinden, Fahren möglichst weit nach rechts, die Fahrzeuge auf der linken Spur möglichst weit nach links.

Für Fahrbahnen, welche über mehr Fahrstreifen verfügen, gilt stets:

  • Alle Fahrzeuge, welche sich auf der linken Spur befinden, müssen nach links fahren
  • Alle übrigen Fahrzeuge fahren so weit wie möglich nach rechts

Halten sich alle Verkehrsteilnehmer an diese Regeln, ist die Rettungsgasse korrekt gebildet und die Ersthelfen können so schnell wie möglich zu den Unfallopfern gelangen und diese entsprechend medizinisch versorgen.

Welche Sanktionen drohen, wenn Sie keine Rettungsgasse bilden?

Gerade bei kritischen Verletzungen zählt jede Sekunde: je früher die Rettungskräfte Maßnahmen einleiten können, desto höher stehen die Überlebenschancen des Unfallopfers. Dieser Umstand macht eine Rettungsgasse teils überlebenswichtig.

Dieser Umstand wird auch durch einen Blick auf den Bußgeldkatalog, welcher zuletzt im Rahmen der StVO-Novelle am 28. April 2020 überarbeitet wurde, deutlich. Wer sich bei stockendem Verkehr weigert eine Rettungsgasse zu bilden, muss ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro bezahlen. Zusätzlich erhält der Betroffene zwei Punkte in Flensburg und muss im Rahmen eines Fahrverbots für einen Monat den Führerschein abgeben.

Geht dies mit einer Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung einher, kann die Geldbuße entsprechend erhöht werden. Wer unerlaubt die Rettungsgasse befährt, muss ebenfalls mit harten Sanktionen rechnen. So werden ein Bußgeld in Höhe von 240 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat fällig.

Weitere Informationen zur Rettungsgasse bietet das Ratgeberportal bussgeldkatalog.net